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Unser Biber

(Castor Fiber Furthensis)


Den meisten Furtherinnen und Furthern ist der beeindruckende Damm des Bibers in Palt bereits bekannt. Seit einigen Jahren bemüht sich der Nager fleißig um den Erhalt, da der Wasserstand aus seiner Sicht für sein Wohlbefinden zu niedrig ist. Durch die Aufstauung wurde der Abschnitt der Fladnitz für den Biber selbst und viele andere Tierarten somit „bewohnbar“.

Der höhere Wasserstand schützt Eingänge der Wohnhöhlen und des Baues nicht nur vor Räubern, er dient zugegeben auch der Bequemlichkeit: Nahrung kann schwimmend auf energiesparende Art erreicht werden, was gerade für ihn als Veganer wichtig ist.


Unser größter Nager (bis 1,3 m) ernährt sich durchwegs von Grünfutter und Rinden safthaltiger Zweige. Um sie zu erreichen, fällt er mit seinen kräftigen Schneidezähne so manchen mächtigen Baum. (Einschätzen, in welche Richtung der Baum fällt, kann er dabei meistens nicht.) Prinzipiell schaut das vorher gewohnte Bild mit nun umgelegten Bäumen dramatisch aus, aber erst ohne den Biber konnten Weiden zu teils gewaltigen Bäumen wachsen. Normalerweise hält der Biber die Vegetation auf dem Niveau schmächtiger Bäumchen und Sträucher und kümmert sich somit kostenlos um die Pflege des Aufwuchses.

Biberlandschaften ändern das Wasserregime, puffern bei passender Örtlichkeit Starkregen und schaffen letztlich Rückhalteraum für einen verzögerten Abfluss. Somit beteiligen sie sich in gewisser Weise sogar am Hochwasserschutz. Bei Trockenheit wird Wasser in der Landschaft gehalten und die Versickerung trägt zur Grundwasserneubildung bei. Die Aufweitung der Gewässer schafft Lebensräume für eine Vielzahl von Arten. Der Nager hat damit eine ökologische Schlüsselrolle für Fauna und Flora inne; die paradiesische Veränderung der Fladnitz ist in Palt wirklich gut beobachtbar. Und man darf nicht vergessen, dass Biber Ökologie seit Jahrmillionen kennen und meistern, also mehr Erfahrung haben als Menschen. Nehmen wir uns den Biber als Vorbild und renaturieren wieder vermehrt Landschaften.

TIERPORTRÄT: ANGELIKA KOLLER

 

Der Biber gilt als streng geschützte Tierart. Er ist in beiden Anhängen der FaunaFloraHabitat-Richtlinien gelistet, die besagen, dass sein Erhalt in besonderen Schutzgebieten zu fördern ist, sein Lebensraum geschützt werden soll und er nicht gestört, gefangen oder getötet werden darf. In Furth gilt zudem die NÖ Biber-Verordnung. Ausnahmen sind unter gewissen Voraussetzungen möglich. Umso mehr freuen wir uns, dass die kürzlich durchgeführte Kontrolle eines Sachverständigen des Landes NÖ keine Gefährdung durch den Biberbau feststellte.

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